In Zukunft (k)eine Atomenergie?!

Wie mit der technischen Errungenschaft Atomenergie künftig umzugehen ist, darüber scheiden sich wieder mal die Geister. Es gab sie schon immer: Diejenigen, die die Gefahren und bis heute nicht gelösten Schwächen, z.B. die ethisch nicht verantwortbare Endlagerung von Atommüll, verharmlosen.

Deswegen ist es erfreulich zu sehen, dass unser Bundesland wie auch führende Bundespolitikerinnen und Bundespolitiker gedenken, in Sachen Atomenergie-Nutzung sauber zu bleiben. Auf der Website des Landes NÖ, https://www.noe.gv.at (Abruf vom 27.1.2022) findet sich dazu der Eintrag: „Das Land Niederösterreich lehnt die Einstufung von Atomenergie oder fossilem Gas als sogenannte „grüne“ Energie in die delegierte Verordnung strikt ab und spricht sich auch klar dagegen aus, dass Atomenergie als sogenannte ,Übergangstechnologie‘ in der neuen EU-Taxonomie-Verordnung deklariert und somit direkt oder indirekt subventioniert wird. Kernenergie ist weder klimafreundlich, noch wirtschaftlich!“
Besser hätten es wir Grüne auch nicht sagen können. Wir vertrauen darauf, dass Bundesministerin Gewessler gemeinsam mit anderen Akteur*innen aus Österreich die Greenwashing-Maschine, die derzeit in der EU-Kommission zu laufen scheint, abstellen wird oder zumindest in diese Richtung Überzeugungsarbeit leistet. Auch wenn wir das österreichische Atomkraftwerk in Zwentendorf heute vor allem vom Vorbeiradeln kennen – Wehret den Anfängen, die Atom-Lobby schläft nicht! Wer wissen will, wie viele Störfälle alleine in den beiden tschechischen Atomkraftwerken vor unserer Haustür (Dukovany, Temelin) oder im ungarischen Atomkraftwerk Paks verzeichnet sind, braucht nur einen Bick auf die Website der Umweltorganisation Global 2000 zu werfen.

Hintergrundinfo: Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, ab wann und welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig einzustufen sind. Seit Juni 2020 ist die Taxonomie-Regulierung formal in Kraft. Die Europäische Kommission hat Ende Dez. 2021eine Konsultation zum Entwurf eines ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakts über bestimmte Gas- und Kernenergietätigkeiten eingeleitet. Die Frist für die Übermittlung von Stellungnahmen endete am 12. Januar. Die Kommission wird die Stellungnahmen analysieren und den ergänzenden delegierten Rechtsakt im Januar 2022 annehmen. Anschließend wird er dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt. (https://ec.europa.eu)